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Notbetreuung vom 03.05.21 bis 07.05.21

Liebe Eltern,


leider bleibt unsere Einrichtung auch weiterhin geschlossen und Ihre Kinder dürfen nur im Rahmen der Notbetreuung zu uns kommen.


Für die Woche vom 03.05.21 bis 07.05.21 bleiben die Bedingungen also wie gehabt:

- Nutzen Sie die Notbetreuung nur, wenn Sie keine andere

Betreuungsmöglichkeit haben.


- Bitte melden Sie Ihr Kind mit Angabe der Betreuungszeiten (Tage und

Uhrzeiten) zur Notbetreuung an.


- Teilen Sie uns mit , wenn Ihr Kind NICHT aus der Notbetreuung der Schule

oder dem Präsenzunterricht zu uns kommt, sondern von zuhause aus.



Sollte Ihr Kind nicht in die Notbetreuung kommen, denken Sie bitte daran, bestellte Menüs im iNet-Menü zu stornieren.



Private Betreuungsgemeinschaften

Der Bayerische Ministerrat hat heute beschlossen, dass die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften auch weiterhin zulässig ist, wenn sie Kinder aus dem eigenen und höchstens einem weiteren Hausstand umfasst. Damit wird klargestellt, dass dieser bereits bisher geltende Grundsatz auch künftig im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen und auch nach der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch den Bund weitergilt.


Wir möchten Sie auch nochmals daran erinnern, dass der Freistaat Bayern, auch für den Monat Mai, die Betreuungsgebühren übernimmt, wenn Ihr Kind nicht mehr als an 5 Tagen den Hort besucht.


Wir wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und hoffen sehr auf baldige erfreulichere Nachrichten.

Ihr Löwenriedteam

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