Sonthofen, den 28.05.2020
Liebe Eltern,
nach den Pfingstferien geht die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und Schulen wieder einen Schritt weiter. In der Flut der Informationen ist es für Familien manchmal sehr unübersichtlich die Berechtigungen zur Betreuung im Hort zu filtern.
Deshalb haben wir Ihnen Auszüge aus den aktuell geltenden Regeln zur Kinderbetreuung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, die unsere Einrichtung betreffen, zusammengefasst:
Eine Notbetreuung wird aktuell angeboten, wenn
ein Erziehungsberechtigter
in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist
als Abschlussschülerin oder -schüler am Schulunterricht teilnimmt und aus diesem Grund an der Betreuung des Kindes gehindert ist
eine Alleinerziehende oder ein Alleinerziehender
erwerbstätig ist und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in dieser Tätigkeit an einer Betreuung seines Kindes gehindert ist
an einer staatlichen, staatlich anerkannten oder kirchlichen Hochschule immatrikuliert ist oder an einer Einrichtung studiert, die gem. Art. 86 Abs. 1 oder 2 BayHSchG Studiengänge durchführt, und aufgrund des Studiums an einer Betreuung des Kindes gehindert ist
eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit verrichtet und aufgrund dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist
zu ihrer bzw. seiner Berufsausbildung mit oder ohne Arbeitsentgelt beschäftigt ist und aufgrund dieser Tätigkeit an einer Betreuung des Kindes gehindert ist
beide Erziehungsberechtigte erwerbstätig und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten in den jeweiligen Tätigkeiten an einer Betreuung des Kindes gehindert sind und einer dieser Erziehungsberechtigten aufgrund beruflich veranlasster Auswärtstätigkeiten regelmäßig den überwiegenden Teil der Woche nicht im gemeinsamen Haushalt übernachten kann.
Voraussetzung der Notbetreuung ist in allen diesen Fällen, dass das Kind nicht durch eine andere im gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.
Das bedeutet, dass das Kind in diesen Fällen insbesondere aufgenommen werden kann,
wenn der Partner oder eine andere volljährige Person aufgrund eigener Erwerbstätigkeit die Kinderbetreuung nicht übernehmen kann,
wenn der Partner oder eine andere volljährige Person zwar zuhause ist, aber bspw. aufgrund einer schweren Erkrankung die Betreuung nicht übernehmen kann.
Auch volljährige Geschwister können die Betreuung übernehmen, wenn sie zur Verfügung stehen.
Diese Notbetreuung kann unabhängig vom Schulbesuch vor Ort zu unseren üblichen Öffnungszeiten ab 11.15 Uhr genutzt werden, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Für eine Notbetreuung am Vormittag wenden Sie sich bitte an die Schule.
Da nach den Pfingstferien allen Schülern wieder der Schulbesuch vor Ort im wöchentlichen Wechsel ermöglicht wird, haben sich die Betreuungsberechtigungen unter anderem folgendermaßen erweitert:
Eine Notbetreuung wird daneben angeboten, wenn
das Kind eine Behinderung hat oder von wesentlicher Behinderung bedroht ist: Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe nach § 99 SGB IX zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung muss durch Bescheid gemäß § 120 Abs. 2 SGB IX festgestellt sein, eine Vereinbarung nach Teil 2 Kapitel 8 SGB IX zwischen dem Einrichtungsträger und dem zuständigen Bezirk geschlossen sein und Leistungen hieraus erbracht werden.
Geschwisterkinder von Vorschulkindern und Kindern mit (drohender) Behinderung, wenn sie in der gleichen Einrichtung betreut werden. Diese Kinder werden zwar mit dem Begriff „Geschwisterkinder“ umschrieben, auf ein Verwandtschaftsverhältnis kommt es aber ausdrücklich nicht an. Entscheidend ist, dass die Kinder in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Schulkinder, an den Tagen, an denen sie den Unterricht vor Ort in der Schule besuchen: An Tagen, an denen die Schulkinder im Rahmen des „Lernens zuhause 2.0“ unterrichtet werden, ist der Besuch der Einrichtungen dagegen weiterhin auf die Kinder, die auch aus anderen Gründen die Notbetreuung besuchen können, beschränkt.
In den hier genannten Fällen (Notbetreuung aufgrund Bedarf des Kindes) kommt es ausdrücklich nicht darauf an, ob eine Betreuung in der jeweiligen Familie sichergestellt werden könnte. Maßgeblich ist allein der Bedarf des Kindes bzw. der Anspruch der Eltern auf Hilfen zur Erziehung.
Für die Kinder, die vor Ort beschult werden, haben wir unsere Öffnungszeiten erweitert. Nach Unterrichtsende, auch wenn dieses schon um 10.15 Uhr ist, können die Kinder in den Hort wechseln.
Eltern, deren Kinder im Hort betreut werden, haben Anspruch auf die gebuchten Betreuungszeiten. In den letzten Wochen haben sich alle Familien sehr solidarisch gezeigt und nur benötigte Zeiten in Anspruch genommen. Dies hilft uns die Gruppen (und damit mögliche Infektionsketten) klein zu halten. Vielen Dank hierfür.
Auch in unserem Haus wurde natürlich ein Hygienekonzept erarbeitet, das wir den Kindern beim Hortbesuch nahebringen. Ein Bestandteil dieses Konzeptes ist das Tragen der Masken, wenn Abstände nicht eingehalten werden können, z.B. in der Garderobe. An warmen Tagen bitten wir Sie deshalb Ihrem Kind eine zweite Maske für den Hort mitzugeben. Die in der Schule getragene Maske ist mittags teilweise schon sehr feucht.
Eine Elternerklärung geben wir Ihrem Kind am ersten Tag des Hortbesuchs mit. Diese bitten wir ausgefüllt beim nächsten Hortaufenthalt abzugeben.
Die Buchungen des MSA-Menüs sind ebenfalls wieder möglich. Die Essenszeiten haben sich etwas nach vorne verschoben. Wir werden schon um ca. 12.00 Uhr die Mahlzeit einnehmen. Auch weiterhin besteht in unserem Haus das allgemeine Betretungsverbot. Deshalb bitten wir Sie, beim Abholen Ihres Kindes, in der entsprechenden Gruppe zu klingeln. Wir bringen bzw. schicken Ihr Kind dann an die Türe.
Da sich Bestimmungen in dieser Zeit auch kurzfristig ändern können, beachten Sie bitte auch weiterhin die Veröffentlichungen des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: www.stmas.bayern.de
Wichtige Informationen erhalten Sie auch immer auf unserer Homepage:
Wir freuen auf ein baldiges Wiedersehen
Herzliche Grüße
Anke Foitzik mit dem Team Löwenried
Anbei noch ein aktueller Elternbrief unseres Trägers "Rockzipfel":
Comentarios