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Erweiterter Hygieneplan: Maskenpflicht im Hort

Aktualisiert: 1. Feb. 2021

16.10.2020


Liebe Eltern unserer Hortkinder,


aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens hat das bayrische Staatsministerium den Rahmenhygieneplan für Horte erweitert:

Ab dem 16.10.2020 gilt auf dem Weg zu unserer Einrichtung, sowie in unserem Haus Maskenpflicht für Kinder, Personal und Eltern.

Diese ist wie folgt definiert:



Für Kinder:

Maskenpflicht auf dem Weg zum Hort und im Gebäude.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind der Gruppenraum und die Funktionsräume,

sowie der Garten.

Sollte bei den Hausaufgaben der Mindestabstand über einen längeren Zeitraum nicht eingehalten werden können, kann ebenfalls das Tragen einer Maske nötig sein.



Für das Personal:

Maskenpflicht auf dem Weg zum Hort und im Gebäude.

Maskenpflicht während der Hausaufgabenbetreuung.

Ausgenommen von der Maskenpflicht sind der Gruppenraum und Funktionsräume, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zu Kindern und Personal eingehalten werden kann.

Ausgenommen ist ebenso der Garten.



Für Eltern und Besucher:

Maskenpflicht auf dem Weg zum Hort und im gesamten Hortgebäude.



Dieser Hygieneplan lehnt sich an den Rahmenhygieneplan der Schulen an. Für Ihre Kinder sind diese Maßnahmen also nicht neu. Natürlich werden wir mit den Kindern alle Regeln besprechen und achten darauf dies positiv zu vermitteln. Wir schützen uns gegenseitig und zeigen so unser solidarisches Miteinander. Wir bitten Sie diese Haltung auch zu Hause zu unterstützen.



Herzliche Grüße im Namen des gesamten Teams

Anke Foitzik (Einrichtungsleitung)




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