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AutorenbildJonas Löther

Eingeschränkter Regelbetrieb zum 1. Juli 2020

München17. Juni 2020


349. Newsletter Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Eingeschränkter Regelbetrieb zum 1. Juli 2020


Ab dem 1. Juli 2020 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Die bislang noch bestehenden Betretungsverbote werden nicht über den 30. Juni 2020 hinaus verlängert. Damit gehen wir von der erweitertenNotbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb über.


EingeschränkterRegelbetrieb bedeutet, dass alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung wieder regulär besuchen dürfen, sofern sie


* keine Krankheitssymptome aufweisen

* nicht in Kontakt zu einer infizierten Person stehen bzw. seit dem Kontakt mindestens 14 Tage vergangen sind und

* keiner sonstigen Quarantänemaßnahme unterliegen.


Ein erneuter Anstieg des Infektionsgeschehens oder andere corona-bedingte Veränderungen der Rahmenbedingungen können dazu führen, dass erneut Einschränkungen erforderlich werden. Derzeit gibt es hierfür jedoch keine Anzeichen.


Wie in anderen Lebensbereichen (Schulen, Sport, Gastronomie) auch, werden die Kindertageseinrichtungenund Kindertagespflegestellenab 1. Juli 2020 einen auf Grundlage eines Rahmen-Hygieneplans erstellten Hygieneplan benötigen. Derzeit werden die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen sowie der Rahmen-Hygieneplan erarbeitet. Das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat bereits Ende Mai 2020 einen Rahmen-Hygieneplan für dieZeit ab 15. Juni 2020 veröffentlicht: Dieser Rahmen-Hygieneplan wird vom Grundsatz her auch für die Zeit ab dem 1. Juli 2020 weiterhin Gültigkeit haben. Wir empfehlen daher, dass die Träger, so noch nicht geschehen, bereits jetzt die Hygienepläne der Einrichtungen an diese Vorgaben anpassen. Auf diese Weise ist Ihre Einrichtung bereits jetzt für die Zeit ab 1. Juli 2020 gerüstet. Sollte es im Rahmen der Überarbeitung zu geringfügigen Änderungen des Rahmenplans kommen, so müssen später nur noch diese Änderungen nachvollzogen werden.



Auch Schulkinder können ihre Horte bzw. altersgeöffneten Kindertageseinrichtungen ab dem 1. Juli 2020 wieder regulär besuchen, unabhängig davon, ob sie an dem betreffenden Tag den Unterricht in der Schule vor Ort besuchen.


Ergänzungskräfte im Gruppendienst

Der geltende Rahmen-Hygieneplan Corona Kindertagesbetreuung sieht die Bildung fester Gruppen vor. Dies ist vor allem von dem Ziel getragen, Infektionsketten bestmöglich verfolgen zu können. Eine solche feste Gruppe kannauchausschließlich von geeigneten Ergänzungskräftenbetreut werden. Das ist förderrechtlich unproblematisch. Es ist lediglich darauf zu achten, dass dieAufsichtspflichtsichergestellt ist. Die pädagogische Verantwortung obliegt auch in diesen Fällen weiterhin einer Fachkraft. Derenpersönliche Anwesenheit in der Gruppe ist hierfür in der Regel aber nicht notwendig.


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