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Anmeldung in einer Kindertagesstätte bzw. zur Mittagsbetreuung 2020/2021

Aktualisiert: 5. Dez. 2019


Liebe Eltern,


als familienfreundliche Stadt Sonthofen möchten wir Ihnen den Weg zur optimalen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung für Ihr Kind erleichtern.

Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in unserer Stadt? Wie in jedem Jahr startet das Anmeldeverfahren für einen Betreuungsplatz in einer unserer Kindertageseinrichtungen zum 1. Januar und endet zum 31. Januar. Doch die-ses Mal gibt es eine Neuerung: Wir haben – in Zusammenarbeit mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB)– auf ein neues, moder-nes, transparentes und datenschutzkonformes Onlineverfahren umgestellt!

Mit der Anwendung „Kitaplatz-Bedarfsanmeldung“ werden Sie in Zukunft online bequem und übersichtlich Ihren Bedarf für einen Kinderbetreuungsplatz vor-merken. Die Anwendung bietet Ihnen einen vollständigen Überblick über die Kinderbetreuungsangebote der Stadt Sonthofen (kommunale Einrichtungen und freie Träger).


Vom 01.01.2020 bis einschließlich 31.01.2020 melden Sie Ihr Kind bequem von zu Hause aus digital an, ohne lästigen Papierkram, ohne Zeitdruck und den zusätzlichen Besuch in einer Einrichtung oder im Rathaus. Bitte beachten Sie hier den vorgeschriebenen Zeitraum (Januar 2020).

Weitere Informationen erhalten Sie über folgende Links: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/sonthofen/bsp_kita_anmeldung



Sie können Ihre Prioritätenliste nach Ihrem persönlichen Bauchgefühl erstellen und auf unserer Homepage über das Bürgerservice-Portal die „Kitaplatz-Bedarfsanmeldung“ aufrufen, sich ein persönliches Postfach erstellen und Ihren Bedarf auf einen Betreuungsplatz zum kommenden Betreuungsjahr 2020/2021 anmelden.


Anhand verschiedener Suchkriterien können Sie sich Ihre persönliche Favoriten-

Liste erstellen und sich mit nur einmaligem Abschicken der Anmeldedaten

für mind. 2 bis max. 3 Einrichtungen Ihrer Wahl für das kommende Betreuungsjahr

vormerken lassen. Nach erfolgreicher Anmeldung (Voranmeldung)

erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese Anmeldebestätigung ist keine

verbindliche Platzzusage.

Die Zuteilung der Kinder auf die einzelnen Einrichtungen erfolgt wie bisher

nach unseren satzungsgemäßen Vergabekriterien zu einem bestimmten Stichtag.

Sowohl die Vergabekriterien als auch die Termine finden Sie auf unserer

Homepage.


Um sich zu vergewissern, dass Ihr Kind künftig in einer unserer Einrichtungen

gut aufgehoben ist, nutzen Sie ggf. den Tag der offenen Tür oder vereinbaren

Sie ein persönliches Gespräch in den jeweiligen Einrichtungen.

Im Ausnahmefall (kein Internetzugang) können Sie sich an Ihre 1. Wunschkindertagesstätte wenden, die Ihre Daten für die Anmeldung gerne aufnimmt.


Bitte beachten Sie, dass bisherige Vormerkungen/Voranmeldungen für das

Krippen- und Kindergartenjahr 2020/2021 ihre Gültigkeit verlieren und alle

Anmeldungen für das Kitajahr bzw. Schuljahr 2020/2021 in einer Kindertageseinrichtung (Hort, Kindergarten, Krippe oder auch Mittagsbetreuung) ausschließlich über das zentrale Anmeldeverfahren erfolgen müssen!


Nur zur Klarstellung und zur Vermeidung von Missverständnissen: Kinder, die

bereits eine Kindertagesstätte besuchen, müssen nicht erneut angemeldet

werden. Bitte beachten Sie hierbei Ihre bestehenden vertraglichen Regelungen

mit der jeweiligen Einrichtung.


Mit freundlichen Grüßen

Helmut Schratt

Referatsleiter FB Soziales

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