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AutorenbildJonas Löther

Teststrategie für Schulkinder in der Hortbetreuung

Liebe Eltern,


soeben hat uns eine Anordnung des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales erreicht, die die Teststrategie für Schulkinder in der Hortbetreuung zum Inhalt hat.


Diese Regelung kommt zur Anwendung, wenn nicht bereits in der Schule ein negativer Test erbracht wurde.


Sollte Ihr Kind die Hortbetreuung in Anspruch nehmen und am Vormittag weder in der Notbetreuung der Grundschule noch im Präsenzunterricht anwesend war, gilt folgendes:


Wir dürfen Ihr Kind nur betreuen, wenn


- ein negatives Ergebnis eines PCR oder POC-Antigentest vorliegt (mit Bescheinigung z.B. aus der Apotheke oder Arztpraxis)


oder


- im Hort unter Aufsicht ein Selbsttest durchgeführt wird.



Bei einer Inzidenz im betreffenden Landkreis über 100 (wie im Moment im Landkreis Oberallgäu) darf der Test höchstens 24 Stundenvor Beginn des Betreuungstages vorgenommen worden sein.



Zur Veranschaulichung einige Fallbeispiele:

-Ihr Kind ist am Montag in der Schule und kommt am Dienstag in den Hort. Eine Betreuung ist ohne weiteren Test möglich, da der Test der Schule Gültigkeit hat.

-Ihr Kind ist nur am Montag in der Schule und kommt ohne erneuten Schulbesuch am Mittwoch in den Hort. Test ist erforderlich.

-Ihr Kind besucht weder die Notbetreuung der Schule, noch den Präsenzunterricht und kommt zur Betreuung in den Hort. Test ist erforderlich.


Bei einer Inzidenz von unter 100 vergrößert sich der Zeitraum auf 48 Stunden.

Diese Regelungen gelten diese Woche (bis einschließlich 16.04.2021) als Soll-Regelung, um einen Übergang zur Testpflicht auch in der Kinderbetreuung zu ermöglichen. Deshalb benötigen wir für die laufende Woche eine Einverständniserklärung zur Testung, die Sie auf Anfrage von uns erhalten.


Ab Montag, den 19.04.2021 wird diese Vorgabe Pflicht, d.h. die Notwendigkeit zur Einwilligung entfällt. Bei Kindern, die ungetestet die Hortbetreuung wahrnehmen, setzt der Gesetzgeber das Einverständnis zur Selbsttestung in der Einrichtung voraus.


Erfreulicherweise kann ich Ihnen bekanntgeben, dass gestern das Bayerische Kabinett die Übernahme der Elternbeiträge für April und Mai 2021 beschlossen hat, wenn Kinder nur bis zu 5 Tagen/ Monat den Hort besucht haben.


Auch wir wünschen uns, Ihnen bald wieder optimistischere Nachrichten überbringen zu können. Wir wissen um die Herausforderungen, die Ihre Kinder und Ihre ganze Familie schon so lange Zeit zu bewältigen haben.


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Einrichtung an Vorgaben und Auflagen gebunden sind, die uns von den zuständigen Behörden und Ministerien angeordnet werden.Wir grüßen Sie herzlich und wünschen Ihnen weiterhin viel Geduld und vor allem Gesundheit


gez. Anke Foitzik


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