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Handreichung für Eltern: Notgruppen im Kinderhort Löwenried

Autorenbild: Jonas LötherJonas Löther

04.05.20


1. Welche Voraussetzungen müssen für einen Platz in der Notbetreuung erfüllt werden? (Stand 27.04.20)

· Erwerbstätige Alleinerziehende können ihre Kinder zur Notbetreuung bringen, wenn sie aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Notwendigkeiten an einer Betreuung ihres Kindes gehindert sind. Auf eine Tätigkeit in einem Bereich der kritischen Infrastruktur kommt es dabei nicht an.

Alleinerziehend bedeutet, dass das Kind mit Ihm oder ihr in einem Haushalt wohnt und in diesem Haushalt keine weitere volljährige Person wohnt, die als Betreuungsperson dienen kann.

· Lebt das Kind in einem gemeinsamen Haushalt mit beiden Elternteilen, genügt es, wenn nur ein Elternteil in einem Bereich der kritischen Infrastruktur tätig ist. Dies galt bisher nur für die Bereiche der Gesundheitsversorgung und Pflege. Voraussetzung einer Notbetreuung ist, dass das Kind nicht durch eine in gemeinsamen Haushalt lebende volljährige Person betreut werden kann.

· Ein Nachweis des Arbeitgebers mit täglichen Arbeitszeiten ist in beiden Fällen erforderlich!

· Die Notbetreuung soll nur für die tatsächliche Arbeitszeit (zuzüglich Hin-und Rückfahrt) in Anspruch genommen werden.

2. Wo erfolgt die Anmeldung zur Notbetreuung? Melden Sie Ihren Betreuungsbedarf für die Notgruppenbetreuung bitte wenn möglich per Email an: info@kinderhort-loewenried.de

3. Welche Unterlagen/ Angaben werden von den Eltern benötigt?

· Bescheinigung des/ der Arbeitgeber mit Berufsbezeichnung und Arbeitszeiten

· Ausgefüllte Elternerklärung:

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· Umfang der Betreuung: welche Tage und bis wie viel Uhr?

Wir sind angehalten die Gruppengrößen klein zu halten und dennoch allen Familien, die eine Notbetreuung benötigen, einen Platz anzubieten.

Deshalb bitten wir Sie die Betreuung nur für die wirklich benötigte Zeit (Arbeitszeit + Arbeitsweg) in Anspruch zu nehmen.

4. Bis wann muss die Anmeldung zur Notbetreuung erfolgt sein?

Bedarfe für die Folgewoche sollten bis jeweils donnerstags 12 Uhr eingegangen sein. Eine einmalige Bedarfsanmeldung ist ausreichend, der Platz des Kindes in der Notbetreuung ist dann reserviert.

Die Anmeldung ist erst vollzogen, wenn die Eltern eine positive Rückmeldung der Leitung bekommen haben.

5. In welchem Zeitraum wird eine Notbetreuung angeboten?

Unser Hort ist wie gewohnt ab 11.20 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr für unsere Kinder in den Notgruppen geöffnet.

Der Kindergarten hat weiterhin die üblichen Öffnungszeiten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

Vormittags erfolgt die Notbetreuung für Hortkinder an der Grundschule Rieden. Bitte setzen Sie sich mit der Grundschule in Verbindung. Die Notbetreuung dort muss gesondert beantragt werden.

In der Ferienzeit ist unser Hort von 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr geöffnet. Der Kindergarten von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr.

6. Wo melde ich Änderungen der benötigten Betreuungstage oder Betreuungszeiten für mein Kind? Bitte melden Sie Änderungen per eMail an info@kinderhort-loewenried.de oder vormittags telefonisch im Büro 08321-6097610

7. Welche Kosten kommen auf Eltern zu?

Es fallen keine zusätzlichen Kosten zum bestehenden Hortbeitrag für die Nutzung der Notbetreuung an.

Für Kinder, die in einer Notgruppe bereut werden, kann die, durch die bayerische Regierung beschlossene, Beitragsfreiheit von drei Monaten nicht gewährt werden. (Stand 30.04.2020)

8. Wie werden die Kinder verpflegt?

Da unsere Mensa derzeit nicht vom MSA beliefert wird, bitten wir Sie Ihrem Kind ausreichend Brotzeit mitzugeben.

9. Wer übernimmt die Notbetreuung der Kinder?

Die Kinder werden durch unser pädagogisches Personal betreut.

10. In welcher Gruppengröße werden die Kinder betreut?

Ihr Kind wird in einer festen Gruppe mit momentan max. 6 Kindern betreut. Abstandsregelungen von 1,50m werden soweit möglich eingehalten.

11. Wo findet die Notbetreuung statt?

Jede Kleingruppe bekommt einen festen Raum zugeteilt, der ganztägig genutzt wird. Der Garten- und Außenbereich wird abwechselnd von den Gruppen benutzt.

12. Was ist beim Bringen und Abholen der Kinder zu beachten?

Zum Schutze der Kinder und des Personals sollen so wenige Personen wie möglich das Gebäude betreten. Die Kinder kommen nach Ende der Grundschulbetreuung wie üblich selbstständig in den Hort. Sollten Sie Ihr Kind bringen (Hort und Kindergarten) klingeln Sie bitte (bei „Büro“)! Wir werden Ihr Kind in Empfang nehmen. Ebenso wird die Abholzeit gehandhabt.

13. Welche hygienischen Maßnahmen wurden eingeführt?

• Sofortiges Händewaschen nach Eintreffen im Gebäude

• Markierungen zur Abstandseinhaltung

• Stündliches Lüften der Räumlichkeiten

• Tägliche Reinigung der Betreuungsräume und Toiletten durch das Reinigungspersonal

• Tische sind mit einem Abstand von 1,50m aufgestellt

• Keine Mischung der Kleingruppen

• Tägliche (mehrfache) Desinfektion der Tische, Stühle, Türklinken, häufig genutzter Spielsachen und Kontaktflächen

• Stündliches Händewaschen für Kinder und Betreuungskräfte

• Es wird eine Liste geführt, in der täglich die Kinder und das Personal aufgelistet werden, die in der Notgruppe/ im Haus anwesend sind. So können Infektionsketten besser nachverfolgt werden

14. Gibt es eine Mundschutzpflicht? Das Tragen eines Mundschutzes ist für Mitarbeiter*innen und Kinder zunächst freiwillig (Stand 30.04.20). Kann der Abstand von 1,50m zwischen Betreuungskraft und Kindern nicht eingehalten werden, ist das Tragen eines Mundschutzes für die Betreuungskraft aber dringend empfohlen.

15. Wann dürfen angemeldete Kinder nicht in die Notbetreuung?

· Kinder, die Krankheitssymptome aufweisen, können nicht betreut werden (Husten, Schnupfen, Bauchschmerzen, Übelkeit usw.). Treten die Beschwerden während der Betreuungszeit ein, ist das pädagogische Personal dazu verpflichtet, umgehend die Erziehungsberechtigte/n zu informieren und das Kind abholen zu lassen.

· Hatte das Kind Kontakt zu einer mit Corona infizierten Person, darf es die Betreuung für den Zeitraum von 14 Tagen nicht besuchen.

· Kinder in deren Familien sich eine Kontaktperson in vorsorglicher Quarantäne befindet, dürfen im entsprechenden Zeitraum die Einrichtung nicht besuchen.

16. Was können Sie als Eltern tun? Wir möchten Sie als Sorgeberechtigte darum bitten, Ihr Kind im Vorfeld entsprechend auf diesen "neuen" Hort- bzw. Kindergartenalltag vorzubereiten. Sensibilisieren Sie Ihr Kind bitte immer wieder hinsichtlich Abstandshaltung, Hust- und Niesetikette, Händewaschen usw.

Vielen Dank!

Ihr Team vom Kinderhort Löwenried

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